Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dr. Haxel Consult Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Auftragsbedingungen
I. Geltungsbereich
Die Auftragsbedingungen gelten für sämtliche Verträge und Beratungsaufträge zwischen der Dr. Haxel Consult und ihren Auftraggebern.
II. Umfang und Ausführung des Auftrags
1. Gegenstand des Auftrags ist die jeweils vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Die Dr. Haxel Consult ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags Dritter zu bedienen.
III. Aufklärungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass der Dr. Haxel Consult auch ohne dessen ausdrückliche Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig vorgelegt oder mitgeteilt werden und von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der Dr. Haxel Consult für den Auftraggeber bekannt werden.
IV. Schutz des geistigen Eigentums
1. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags von der Dr. Haxel Consult gefertigten Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Rechnungen und Empfehlungen, nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden und nicht an Dritte gelangen, soweit dies nicht bestimmungsgemäß den Gegenstand des Auftrags bildete.
2. Die Weitergabe von Äußerungen, Einschätzungen oder Ausarbeitungen der Dr. Haxel Consult (Berichte, Gutachten und dergl.) an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung der Dr. Haxel Conslut, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.
3. Die Verwendung von Arbeitergebnissen der Dr. Haxel Consult zu Werbezwecken ist unzulässig; ein Verstoß berechtigt die Dr. Haxel Consult zur fristlosen Kündigung des Auftragsverhältnisses.
V. Haftung
1. Die Haftung der Dr. Haxel Consult für Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt die gesetzliche Haftung bestehen. Fernmündliche Auskünfte und Erklärungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich.
2. Ein Schadensersatzanspruch kann mit Ausnahme von vorsätzlichen Schädigungen nur innerhalb einer Ausschlussfrist von zwölf Monaten geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird.
VI. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz
1. Die Dr. Haxel Consult ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber die Dr. Haxel Consult von dieser Schweigepflicht entbindet oder diese nach dem Auftragsinhalt nicht sinnvoll ist.
2. Die Dr. Haxel Consult darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.
3. Die Dr. Haxel Consult ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Durchführung von Aufträgen zu verarbeiten oder durch Dritte, die ihrerseits zur Berufsverschwiegenheit verpflichtet sind, verarbeiten zu lassen. Im Übrigen bedarf die Weitergabe von Daten der Zustimmung des Auftraggebers.
VII. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der von der Dr. Haxel Consult angebotenen Leistungen in Verzug oder unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach diesen Bestimmungen oder sonst wie obliegende Mitwirkung, so ist die Dr. Haxel Consult zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unberührt bleibt der Anspruch der Dr. Haxel Consult auf Ersatz des ihr durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandene Schadens.
VIII. Vergütung
1. Die Dr. Haxel Consult hat neben der Zahlung des vereinbarten Honorars Anspruch auf pauschal 15% Auslagenersatz des Honorars. Internationale Flüge sowie auftragsbedingte Bewirtungsaufwendungen sind ausdrücklich nicht in der Auslagenpauschale enthalten; die Umsatzsteuer wird grundsätzlich auf alle Beträge zusätzlich berechnet. Die Dr. Haxel Consult kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung ihrer Leistung von der vollen Befriedigung der Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.
2. Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Dr. Haxel Consult auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
IX. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
Die Dr. Haxel Consult bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrags ihr übergebenen oder von ihr selbst angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel mit kaufmännischer Sorgfalt für die Dauer von bis zu zwölf Monaten nach Auftragsbeendigung auf.
X. Anzuwendendes Recht
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt allein deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit der Auftraggeber eine Vereinbarung hierüber treffen kann, Heidelberg.
XI. Datenschutzerklärung
Bitte beachten Sie auch unsere neue Datenschutzerklärung (Stand Mai 2018)